Pädiatrische Studien rekrutieren, ohne ethische Grauzone.
Kinderstudien verlangen doppelte Sorgfalt: getrennte Einwilligung von Eltern und Kind, pädagogische Kommunikation und Schutz vor Druck. Wir bilden den vollständigen Consent-Pfad strukturiert ab.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Die Rekrutierung pädiatrischer Studien folgt eigenen Regeln. Das Arzneimittelgesetz (§ 40b AMG) verlangt die Einwilligung beider Sorgeberechtigten. Ab dem 14. Lebensjahr kommt das Assent des Kindes dazu. Wir bilden beide Pfade getrennt ab und liefern Studienzentren vollständig dokumentierte Consent-Belege.
Anreize sind auf reine Aufwandsentschädigung begrenzt. Es gibt keine Bonuszahlungen oder zeitlich befristete Boni, die Eltern zur Zustimmung drängen könnten.
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Erstkontakt SorgeberechtigteInformation über Studie, Risiken, Aufwand. Schriftlicher Aufklärungsbogen.
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Bedenkzeit (mindestens 24 h)Keine Entscheidung am Telefon. Familie diskutiert in Ruhe.
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Einwilligung beider SorgeberechtigtenDoppelte Unterschrift gemäß § 1629 BGB, getrennt dokumentiert.
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Assent des Kindes (ab 14 Jahre)Altersgerechte Aufklärung, Zustimmung des Kindes wird separat erfasst.
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Übergabe an StudienzentrumPseudonymisierter Datensatz inklusive aller Consent-Belege.
Wo wir Familien erreichen
Eltern-Communities
Kooperationen mit moderierten Eltern-Foren und Familienportalen, ohne aggressive Werbung.
Schul- und Kita-nahe Kanäle
Indikationsspezifische Aufklärung, abgestimmt mit pädagogischen Beiräten.
Pädiatrische Patientenverbände
Für seltene Indikationen mit aktiver Selbsthilfeszene.
Häufige Fragen zur Pädiatrie-Rekrutierung
Mit Probandtastisch geht das schneller und rechtssicherer
Wir übernehmen die getrennte Einwilligung beider Sorgeberechtigten, das Kind-Assent ab 14 Jahren und die altersgerechte Aufklärung GCP-konform. Sie bekommen vollständig dokumentierte Consent-Belege.
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