Anzeigen, die Ethikkommissionen schnell freigeben.
Heilmittelwerbegesetz, AMG und Ethik-Vorgaben werfen die meisten Anzeigen zurück. Mit vorgeprüften Textbausteinen reduzieren Sie Freigabezeiten von Monaten auf Wochen.
Drei Gesetze, ein Genehmigungsweg.
Regelt, was über Arzneimittel und Heilbehandlungen kommuniziert werden darf. Keine Wirksamkeitsversprechen, keine Heilungsbehauptungen, keine finanziellen Anreize als Hauptargument.
Anzeigen für klinische Prüfungen am Menschen müssen der Ethikkommission und ggf. dem BfArM vorgelegt werden. Inhalte ohne Freigabe dürfen nicht geschaltet werden.
Werbung mit Namen einzelner Prüfärzte ist eingeschränkt. Bezug auf Studienzentrum und Klinik ist zulässig.
- 01Anzeigentext in finaler Schriftgröße
- 02Bildmaterial in Originalauflösung
- 03Schaltungsplan: Plattform, Reichweite, Zeitraum
- 04Zielgruppenbeschreibung mit Demografie
- 05Aufklärungsbogen und informierte Einwilligung
- 06Studienprotokoll (Auszug, Endpunkte, Ein- und Ausschluss)
Was Ethikkommissionen freigeben, was sie zurückweisen
- „Klinische Studie zu Migräne sucht Teilnehmer von 18 bis 55 Jahren.“
- „Studienzentrum Bremen, Aufwandsentschädigung bis 720 €.“
- „Voraussetzung: mindestens 4 Attacken pro Monat seit 6 Monaten.“
- Sachliche Studienkennzeichnung gut sichtbar.
- „Heilung Ihrer Migräne in Reichweite.“
- „Verdienen Sie 720 € in nur 2 Wochen.“
- „Neue Therapie wirksamer als bisherige Behandlungen.“
- Vorher-Nachher-Bilder ohne Studiennachweis.
Häufige Fragen zur Ethikkommission
Mit Probandtastisch geht das schneller und rechtssicherer
Wir stellen Ihnen praxiserprobte Textbausteine und Anzeigenvorlagen bereit, die von Ethikkommissionen nachweislich in kürzester Zeit freigegeben werden. Sie sparen die Rückfragen-Schleifen.
Jetzt Potenzial anfragen