Granulare Einwilligung für Gesundheitsdaten, audit-fähig dokumentiert.
Speicherung, Matching und klinischer Kontakt werden als drei getrennte Consent-Schritte abgebildet, jeder mit eigenem Audit-Log und jederzeit widerrufbar.
Eine Klausel reicht nicht.
Art. 9 DSGVO verlangt, dass Patienten für jeden Verarbeitungszweck separat einwilligen. Eine Pauschalklausel „Ich willige in die Verarbeitung meiner Gesundheitsdaten ein“ erfüllt das nicht. Die Aufsichtsbehörden prüfen seit 2024 deutlich strenger.
Unsere Architektur trennt Speicherung, algorithmisches Matching und klinische Kontaktaufnahme. Jeder Schritt ist einzeln widerrufbar, ohne dass die anderen Einwilligungen ihre Wirksamkeit verlieren.
Vollständiges Audit-Log
Zeitstempel, Consent-Text-Version, gehashte IP. Auf Anfrage einsehbar für Datenschutz-Audits, LfDI-Anfragen oder interne Compliance-Reviews.
Widerruf in einem Klick
Probanden können jede Einwilligung einzeln widerrufen, ohne Begründung. Bei Widerruf der Speicher-Einwilligung wird das Profil vollständig gelöscht.
Häufige Fragen zum Patienten-Consent
Mit Probandtastisch geht das schneller und rechtssicherer
Wir liefern den Art. 9-konformen Consent-Pfad, das Audit-Log und die Widerrufs-Architektur einsatzbereit. Sie übernehmen geprüfte Bausteine in Ihr Studienprotokoll, statt sie neu zu entwickeln.
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