// Compliance · Art. 9 DSGVO

Granulare Einwilligung für Gesundheitsdaten, audit-fähig dokumentiert.

Speicherung, Matching und klinischer Kontakt werden als drei getrennte Consent-Schritte abgebildet, jeder mit eigenem Audit-Log und jederzeit widerrufbar.

DSGVO Art. 9
Hosting Frankfurt
ISO 27001
AVV ready
// Warum drei Stufen

Eine Klausel reicht nicht.

Art. 9 DSGVO verlangt, dass Patienten für jeden Verarbeitungszweck separat einwilligen. Eine Pauschalklausel „Ich willige in die Verarbeitung meiner Gesundheitsdaten ein“ erfüllt das nicht. Die Aufsichtsbehörden prüfen seit 2024 deutlich strenger.

Unsere Architektur trennt Speicherung, algorithmisches Matching und klinische Kontaktaufnahme. Jeder Schritt ist einzeln widerrufbar, ohne dass die anderen Einwilligungen ihre Wirksamkeit verlieren.

Drei getrennte Einwilligungs-Schritte
1
1. Speicherung
Profil anlegen, Health-Daten strukturiert ablegen.
Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
2
2. Matching
Pseudonymisierter Abgleich gegen Studienkriterien.
Separat eingeholt, jederzeit widerrufbar
3
3. Klinischer Kontakt
Übergabe an Studienzentrum nach erneuter Bestätigung.
Studienspezifisch, mit Studientitel

Vollständiges Audit-Log

Zeitstempel, Consent-Text-Version, gehashte IP. Auf Anfrage einsehbar für Datenschutz-Audits, LfDI-Anfragen oder interne Compliance-Reviews.

Widerruf in einem Klick

Probanden können jede Einwilligung einzeln widerrufen, ohne Begründung. Bei Widerruf der Speicher-Einwilligung wird das Profil vollständig gelöscht.

// FAQ

Häufige Fragen zum Patienten-Consent

Probandtastisch übernimmt

Mit Probandtastisch geht das schneller und rechtssicherer

Wir liefern den Art. 9-konformen Consent-Pfad, das Audit-Log und die Widerrufs-Architektur einsatzbereit. Sie übernehmen geprüfte Bausteine in Ihr Studienprotokoll, statt sie neu zu entwickeln.

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