Klinische Forschung
Risikolebensversicherung

Risikolebensversicherung für Probanden: Wann reicht der Studien-Schutz nicht?

Die Probandenversicherung des Sponsors deckt nur Studien-Schäden. Für die Familie braucht es eine eigene RLV – wir erklären warum.

Auf einen Blick

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Über die Forschung

Probandenversicherung versus eigene Risikolebensversicherung

Wer als Proband an einer klinischen Studie teilnimmt, ist gesetzlich über die Probandenversicherung des Sponsors abgesichert. Diese deckt Personenschäden, die nachweislich durch das Prüfpräparat oder das Studienprozedere entstanden sind. Die Mindestversicherungssumme liegt bei 500.000 Euro pro Person, in vielen Studien deutlich höher. Im Todesfall kann die Probandenversicherung also eine erhebliche Summe an Hinterbliebene auszahlen – allerdings nur, wenn der Tod ursächlich mit der Studie zusammenhängt.

Genau hier liegt das Problem: Stirbt der Proband während der Studiendauer an einer studienunabhängigen Ursache – etwa einem Herzinfarkt durch eine vorbestehende koronare Herzkrankheit oder einem Verkehrsunfall auf dem Heimweg – greift die Probandenversicherung nicht. Die Hinterbliebenen stehen ohne Absicherung da, obwohl viele Familien fälschlich glauben, der Sponsor habe sie umfassend abgesichert.

Eine Risikolebensversicherung (RLV) schließt diese Lücke. Sie zahlt unabhängig von der Todesursache eine vorab vereinbarte Summe – häufig zwischen 100.000 und 500.000 Euro – an die im Vertrag genannten Bezugsberechtigten. Die Beiträge sind im Vergleich zur Versicherungssumme erstaunlich günstig: Ein 35-jähriger Nichtraucher zahlt für 300.000 Euro Versicherungssumme oft weniger als zehn Euro pro Monat.

Für Familien mit Kindern, Kreditverpflichtungen oder Immobilien ist eine RLV daher praktisch unverzichtbar – unabhängig von einer Probandentätigkeit. Die Studienteilnahme verstärkt diesen Bedarf aus zwei Gründen: Erstens entsteht durch Studientermine ein zusätzliches Wegerisiko, zweitens werden in Studien mitunter Wirkstoffe getestet, deren Langzeitwirkung nicht vollständig erforscht ist. Beide Risiken werden von der Probandenversicherung nur teilweise abgedeckt.

Bei der Antragstellung müssen Sie Ihre Studienteilnahmen wahrheitsgemäß angeben – allerdings sind RLV-Versicherer in der Annahme oft großzügiger als BU- oder PKV-Anbieter, da das Risiko überschaubar bleibt. Über einen Vergleich finden Sie Anbieter, die Probanden ohne Risikozuschlag versichern. Wichtig ist, mehrere Tarife parallel zu prüfen, da die Beiträge bei identischer Leistung um den Faktor zwei bis drei variieren können.

Steuerlich attraktiv: Die Versicherungssumme einer RLV fällt grundsätzlich in den Nachlass und unterliegt der Erbschaftsteuer. Durch geschickte Vertragsgestaltung – etwa als "Über-Kreuz-Versicherung" zwischen Ehepartnern – lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren. Lassen Sie sich hierzu vor Vertragsabschluss von einem unabhängigen Berater beraten.

Key Facts

  • Medizinischer Fortschritt mitgestalten
  • Attraktive Aufwandsentschädigung
  • Umfassende medizinische Betreuung
  • Flexible Terminvereinbarung
Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

01
Familie absichern

Auszahlung unabhängig von Todesursache.

02
Lücke schließen

Probandenversicherung deckt nur Studien-Schäden.

03
Günstige Beiträge

Ab unter 10€/Monat für 300.000€.

04
Schneller Abschluss

Oft ohne ärztliche Untersuchung.

05
Über-Kreuz-Vertrag

Erbschaftsteuer-optimierte Gestaltung.

06
Tarifvergleich

Beiträge variieren bis Faktor 3.

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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen