Ablauf einer klinischen Studie: Schritt für Schritt
So läuft eine klinische Studie ab – von der Registrierung bis zur Auszahlung der Aufwandsentschädigung.
Auf einen Blick
Vom Erstgespräch bis zum Studienende
Eine klinische Studie ist ein klar strukturierter Prozess. Sie haben jederzeit das Recht auf Information und können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen abbrechen.
Vor jeder Studie steht das ausführliche Aufklärungsgespräch („Informed Consent"). Erst danach unterschreiben Sie die Einwilligung und das Screening startet.
Während der Studie werden Sie engmaschig medizinisch betreut. Nach Abschluss erfolgen meist Nachuntersuchungen und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung.
Key Facts
- Medizinischer Fortschritt mitgestalten
- Attraktive Aufwandsentschädigung
- Umfassende medizinische Betreuung
- Flexible Terminvereinbarung
Ihre Vorteile auf einen Blick
1. Registrierung & Matching
Profil bei Probandtastisch anlegen, passende Studien werden vorgeschlagen.
2. Aufklärungsgespräch
Ausführliche Information über Studie, Risiken, Vergütung. Schriftliche Einwilligung.
3. Screening
Medizinische Voruntersuchung (Blut, EKG, Anamnese). Bestätigung der Eignung.
4. Studienteilnahme
Teilnahme nach Studienprotokoll – ambulante Termine oder stationärer Aufenthalt.
5. Nachuntersuchungen
Abschlussuntersuchung und je nach Studie Follow-up-Termine.
6. Auszahlung
Auszahlung der Aufwandsentschädigung – meist 4–8 Wochen nach Studienende.
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Die 6 Schritte mit Zeitaufwand
| Schritt | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Registrierung & Matching | Profil anlegen, passende Studien sehen | ~10 Min. |
| 2. Aufklärungsgespräch | Studienarzt erklärt Ablauf, Risiken, Rechte | 30–90 Min. |
| 3. Screening | Blut, EKG, Anamnese, ggf. Drogen-/Schwangerschaftstest | 1–4 Std. |
| 4. Studienteilnahme | Nach Studienprotokoll, ambulant oder stationär | Tage – Jahre |
| 5. Nachuntersuchungen | Abschlussuntersuchung, Follow-up-Termine | 30–120 Min. |
| 6. Auszahlung | Aufwandsentschädigung per Überweisung | 4–8 Wochen nach Studienende |
Ihre Rechte als Proband
- Jederzeit Abbruch möglich ohne Angabe von Gründen — keine Nachteile
- Probandenversicherung nach §40 Abs. 1 Nr. 8 AMG ist gesetzlich vorgeschrieben
- Information über neue Erkenntnisse während der Studie
- Akteneinsicht in Ihre eigenen Studiendaten
- Datenlöschung nach DSGVO nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
Qualitätssicherung: GCP & Ethikkommission
Jede klinische Studie in Deutschland wird nach Good Clinical Practice (GCP)durchgeführt — einem internationalen Qualitätsstandard. Vor Studienbeginn muss eine Ethikkommission sowie das BfArM (für Arzneimittel) bzw. PEI (für Impfstoffe und Biologika) zustimmen. Diese Genehmigung sichert Ihre Rechte und Sicherheit ab.