Klinische Forschung
Ratgeber · Vergütung

Aufwandsentschädigung als Proband: Was verdient man wirklich?

Transparente Übersicht der Vergütung in klinischen Studien – nach Phase, Aufwand und Studientyp.

Auf einen Blick

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Über die Forschung

Realistische Vergütung in klinischen Studien

Die Aufwandsentschädigung in klinischen Studien hängt stark von der Studienphase, dem zeitlichen Aufwand und dem Risikoprofil ab. Ambulante Termine werden geringer vergütet als stationäre Aufenthalte.

Wichtig: Es handelt sich rechtlich nicht um „Lohn", sondern um eine Aufwandsentschädigung, die Zeit, Wege und Unannehmlichkeiten ausgleicht. Bis 3.000€/Jahr sind nach §3 Nr. 26 EStG steuerfrei (sofern Voraussetzungen erfüllt sind – steuerliche Beratung empfohlen).

Faustregel: Phase-I-Studien (gesunde Probanden, stationär) zahlen am besten – oft 2.000 bis 8.000€ pro Studie. Patientenstudien (Phase II–IV) zahlen meist deutlich weniger, da hier der medizinische Nutzen für den Probanden im Vordergrund steht.

Key Facts

  • Medizinischer Fortschritt mitgestalten
  • Attraktive Aufwandsentschädigung
  • Umfassende medizinische Betreuung
  • Flexible Terminvereinbarung
Vorteile

Ihre Vorteile auf einen Blick

01

Phase I (Erstanwendung)

2.000 – 8.000€ pro Studie. Mehrere Tage stationär, gesunde Probanden.

02

Phase II

500 – 3.000€. Patientenstudien, ambulant + ggf. kurze stationäre Aufenthalte.

03

Phase III

200 – 1.500€. Große Wirksamkeitsstudien, viele ambulante Termine.

04

Phase IV / Beobachtung

50 – 500€. Marktbeobachtung nach Zulassung, geringer Aufwand.

05

Pro Termin (ambulant)

Typisch 50 – 200€ je nach Dauer und Untersuchungsumfang.

06

Pro Übernachtung (stationär)

200 – 500€ pro Nacht inkl. Verpflegung und Untersuchungen.

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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Vergütungstabelle nach Studienphase (Richtwerte 2026)

Phase Probandengruppe Typische Vergütung Setting
Phase I 20–80 gesunde Erwachsene 2.000 – 8.000 € stationär, mehrere Tage
Phase II 100–300 Patienten 500 – 3.000 € ambulant + ggf. stationär
Phase III 1.000–10.000 Patienten 200 – 1.500 € überwiegend ambulant
Phase IV nach Marktzulassung 50 – 500 € Beobachtung, Befragung

Zusätzliche Pauschalen

  • Ambulanter Termin: 50 – 200 € je nach Dauer
  • Stationäre Übernachtung: 200 – 500 € pro Nacht (inkl. Verpflegung)
  • Screening-Termin: 30 – 100 € (auch ohne Studieneinschluss)
  • Reisekosten: meist zusätzlich nach Bundesreisekostengesetz erstattet

Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung gilt rechtlich nicht als Lohn, sondern als Ausgleich für Zeit, Wege und Unannehmlichkeiten. Bis zu 3.000 € pro Jahr sind nach §3 Nr. 26 EStG („Übungsleiterpauschale") unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Höhere Beträge müssen in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte" (§22 Nr. 3 EStG) angegeben werden. Da die Einordnung vom Studientyp und Auftraggeber abhängt, empfehlen wir eine individuelle steuerliche Beratung.

Wer zahlt — und wann?

Auftraggeber ist der Studiensponsor (meist Pharmaunternehmen oder CRO). Die Auszahlung erfolgt über das Studienzentrum, in der Regel 4–8 Wochen nach Studienendeper Überweisung. Bei Studienabbruch gibt es eine anteilige Vergütung für bereits absolvierte Termine — das ist im Aufklärungsbogen festgehalten.