Aufwandsentschädigung als Proband: Was verdient man wirklich?
Transparente Übersicht der Vergütung in klinischen Studien – nach Phase, Aufwand und Studientyp.
Auf einen Blick
Realistische Vergütung in klinischen Studien
Die Aufwandsentschädigung in klinischen Studien hängt stark von der Studienphase, dem zeitlichen Aufwand und dem Risikoprofil ab. Ambulante Termine werden geringer vergütet als stationäre Aufenthalte.
Wichtig: Es handelt sich rechtlich nicht um „Lohn", sondern um eine Aufwandsentschädigung, die Zeit, Wege und Unannehmlichkeiten ausgleicht. Bis 3.000€/Jahr sind nach §3 Nr. 26 EStG steuerfrei (sofern Voraussetzungen erfüllt sind – steuerliche Beratung empfohlen).
Faustregel: Phase-I-Studien (gesunde Probanden, stationär) zahlen am besten – oft 2.000 bis 8.000€ pro Studie. Patientenstudien (Phase II–IV) zahlen meist deutlich weniger, da hier der medizinische Nutzen für den Probanden im Vordergrund steht.
Key Facts
- Medizinischer Fortschritt mitgestalten
- Attraktive Aufwandsentschädigung
- Umfassende medizinische Betreuung
- Flexible Terminvereinbarung
Ihre Vorteile auf einen Blick
Phase I (Erstanwendung)
2.000 – 8.000€ pro Studie. Mehrere Tage stationär, gesunde Probanden.
Phase II
500 – 3.000€. Patientenstudien, ambulant + ggf. kurze stationäre Aufenthalte.
Phase III
200 – 1.500€. Große Wirksamkeitsstudien, viele ambulante Termine.
Phase IV / Beobachtung
50 – 500€. Marktbeobachtung nach Zulassung, geringer Aufwand.
Pro Termin (ambulant)
Typisch 50 – 200€ je nach Dauer und Untersuchungsumfang.
Pro Übernachtung (stationär)
200 – 500€ pro Nacht inkl. Verpflegung und Untersuchungen.
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Vergütungstabelle nach Studienphase (Richtwerte 2026)
| Phase | Probandengruppe | Typische Vergütung | Setting |
|---|---|---|---|
| Phase I | 20–80 gesunde Erwachsene | 2.000 – 8.000 € | stationär, mehrere Tage |
| Phase II | 100–300 Patienten | 500 – 3.000 € | ambulant + ggf. stationär |
| Phase III | 1.000–10.000 Patienten | 200 – 1.500 € | überwiegend ambulant |
| Phase IV | nach Marktzulassung | 50 – 500 € | Beobachtung, Befragung |
Zusätzliche Pauschalen
- Ambulanter Termin: 50 – 200 € je nach Dauer
- Stationäre Übernachtung: 200 – 500 € pro Nacht (inkl. Verpflegung)
- Screening-Termin: 30 – 100 € (auch ohne Studieneinschluss)
- Reisekosten: meist zusätzlich nach Bundesreisekostengesetz erstattet
Steuerliche Behandlung der Aufwandsentschädigung
Die Aufwandsentschädigung gilt rechtlich nicht als Lohn, sondern als Ausgleich für Zeit, Wege und Unannehmlichkeiten. Bis zu 3.000 € pro Jahr sind nach §3 Nr. 26 EStG („Übungsleiterpauschale") unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Höhere Beträge müssen in der Steuererklärung als „sonstige Einkünfte" (§22 Nr. 3 EStG) angegeben werden. Da die Einordnung vom Studientyp und Auftraggeber abhängt, empfehlen wir eine individuelle steuerliche Beratung.
Wer zahlt — und wann?
Auftraggeber ist der Studiensponsor (meist Pharmaunternehmen oder CRO). Die Auszahlung erfolgt über das Studienzentrum, in der Regel 4–8 Wochen nach Studienendeper Überweisung. Bei Studienabbruch gibt es eine anteilige Vergütung für bereits absolvierte Termine — das ist im Aufklärungsbogen festgehalten.