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G-BA

Auch bekannt als: Gemeinsamer Bundesausschuss

Einfache Erklärung

Der G-BA entscheidet in Deutschland, welche medizinischen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden. Er bestimmt über den Einsatz neuer Medikamente im Gesundheitssystem.

Fachliche Details

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Im AMNOG-Verfahren entscheidet der G-BA über das Ausmaß des Zusatznutzens neuer Arzneimittel basierend auf IQWiG-Bewertungen. Er kann auch Anwendungsbeobachtungen oder weitere Studien als Auflage erteilen. Der G-BA ist paritätisch besetzt mit Vertretern der Leistungserbringer und Kostenträger sowie unparteiischen Mitgliedern und Patientenvertretern.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Wer sitzt im G-BA?

Vertreter von Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen plus unparteiische Mitglieder und Patientenvertreter.

Können G-BA-Beschlüsse angefochten werden?

Ja, gegen G-BA-Beschlüsse kann vor dem Bundessozialgericht geklagt werden.

Wie lange dauern G-BA-Verfahren?

AMNOG-Nutzenbewertungen ca. 6 Monate, andere Verfahren können länger dauern.